Vorteile der AG:Leichte Aufnahme von Eigenkapital durch die Möglichkeit, neue Aktionäre aufzunehmen. Gute Kontinuität der AG: z.B. kann bei fehlender Nachfolgeregelung ein qualifizierter Vorstand eingestellt werden, da das Management unabhängig vom Eigenkapital der AG handeln kann.
Geeignet für: Finanzintensive Gründungen, bei denen das Haftungsrisiko begrenzt werden soll und die viel Eigenkapital benötigen. Art und Anzahl der Gesellschafter/Aktionäre: Mindestens ein Aktionär (Ein-Personen-AG). Davon müssen der Aktiengesellschaft bei der Bargründung mindestens 12.500 Euro zur Verfügung stehen.
Die Gewinnverteilung richtet sich wie auch bei der GmbH nach den Geschäftsanteilen der Anteilseigner (Aktionäre). Je mehr Anteile (Aktien) an der AG ein Aktionär besitzt, desto größer ist auch seine Gewinnbeteiligung. Die Summe je Aktie, den eine AG an ihre Aktionäre ausschüttet, nennt man Dividende.
Wie gründet man eine AG?
- Schritt 1: Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung.
- Schritt 2: Übernahme der Aktien.
- Schritt 3: Bestellung der Organe.
- Schritt 4: Gründungsbericht und Gründungsprüfung.
- Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen.
- Schritt 6: Eintragung ins Handelsregister.
- Schritt 7: Gewerbe anmelden.
Die Gesellschafter einer AG (Aktionäre) könne natürliche und juristische Personen sowie auch Personenhandelsgesellschaften sein. Die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Aktionäre genießen Anonymität, da sie nicht im Handelsregister erfasst sind.
Grundsätzlich kann in Vermögensrechte, Verwaltungsrechte und Nebenrechte unterschieden werden. Die wichtigsten Verwaltungsrechte des Aktionärs sind die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht. Jedes deutsche börsennotierte Unternehmen ruft einmal im Jahr eine solche Hauptversammlung ein.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit einem in Aktien zerlegten Grundkapital. Die Personen, welche sich Aktien kaufen, werden als Aktionäre bezeichnet und sind durch den Kauf einer Aktie am Grundkapital der AG beteiligt.
Die AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gegründet werden, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen (§ 2 AktG). Der Gesellschaftsvertrag – die Satzung – muss notariell beurkundet werden. die Vorgesellschaft (Vor-AG) und schließlich. die AG.
Grundkapital. Die AG verfügt über ein festes, in Aktien zerlegtes Grundkapital. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50.000 Euro.
Die Gründung der AG erfolgt zunächst durch die Ausarbeitung einer Satzung, bzw. eines Gesellschaftsvertrages. Diese muss notariell beurkundet werden. Ist das geschehen, besteht seit diesem Zeitpunkt eine Voraktiengesellschaft, die erst zur rechtsfähigen AG wird, wenn sie in das Handelsregister eingetragen ist.
Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG), entspricht zahlenmäßig dem Nennwert aller ausgegebenen Aktien. Höhe des Grundkapitals: Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 50.000 Euro (§ 7 AktG). Die Höhe des Grundkapitals sagt nichts über den Wert des Gesellschaftsvermögens aus.
Rechnerisch gesehen, wird das Eigenkapital des Unternehmens durch den Verlust aufgezehrt. Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist dann gesetzlich verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der die Aktionäre frisches Kapital in das Unternehmen einschießen müssen.
Bei der Aktiengesellschaft erwerben die Gesellschafter, die Aktionäre, Aktien gegen Einlagen. Das Grundkapital der Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der AG. Die Aktionäre haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Das Grundkapital bezeichnet den Teil des Kapitals bzw. Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft ( AG ), der sich durch Multiplikation der ausgegebenen Aktien mit dem Nennwert der Aktien – bzw. bei Stückaktien mit dem rechnerischen Nennwert der Aktien – ergibt.
Das Grundkapital wird durch Übernahme der Aktien durch den/die Gründer aufgebracht. Den Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei 1 Euro; höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Die Aktien dürfen nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag ausgegeben werden.
Bedeutungen: [1] als Gast. [2] auf Gegenseitigkeit.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf.
DAX-Unternehmen (Aktiengesellschaften)
- adidas AG. Die adidas AG ist ein international aufgestellter, börsennotierter Sportartikelhersteller mit deutschen Wurzeln.
- Allianz AG.
- BASF AG.
- Bayer AG.
- Beiersdorf AG.
- BMW AG.
- Continental AG.
- Covestro AG.
Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt. Das Grundkapital der AG wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht. Der Vorteil für den Aktionär liegt darin, dass er jederzeit die Aktie an der Börse verkaufen kann.
Bei der Hauptversammlung, dem beschließenden Organ einer AG, können alle Aktionäre teilnehmen. Hier werden, je nach Aktienanteil, Stimmrechte für Beschlüsse und Satzungsänderungen vergeben.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es gemäss revidiertem Aktienrecht (in Kraft seit 1.1.2008) nur noch eine Person (Aktionär). Nach altem Recht brauchte es mindestens drei Personen (Aktionäre).